Altölentsorgung

Altöl-Entsorgung ; Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV  

Hiermit möchten wir Sie als Händler gemäß der AltölV im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl über diesbezügliche Regelungen und Pflichten informieren. Deshalb weisen wir sie darauf hin, dass es sich bei Altöl und beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfällen um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss.

Sie können Altöl in der Menge des bei bei uns gekauften Frischöls und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle kostenlos an unserem Verkaufsort während der Öffnungszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den Gefahrgut-Transport zugelassenen Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken.

Da es sich bei Altöl um Gefahrgut handelt, bestehen dort besondere Versandvorschriften, die Sie beachten müssen.

Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen ggf. auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde bzw. Nähe.