ADDINOL FoodProof VDL 32 S ist ein vollsynthetisches Hochleistungsverdichteröl auf Basis von PAO-Grundölen, welches durch neutralen Geruch und helle Farbe charakterisiert ist.
Alle Inhaltsstoffe vom ADDINOL FoodProof VDL 32 S sind lebensmittelrechtlich unbedenklich und entsprechen den europäischen Richtlinien, der NSF Kategorie H1 sowie den Anforderungen gemäß Koscher. Die Inhaltsstoffe unterliegen der international anerkannten FDA-Richtlinie und sind frei von Allergenen gem. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, Anhang II.
• Besonders empfohlen für Luftverdichter aller Bauarten bei Verdichtungstemperaturen bis 220°C.
• Spezieller Einsatz in Schraubenkompressoren und Vielzellenverdichtern.
• Besonders geeignet für Anwendungen in der Lebens-, Futter-, Kosmetik- und Pharmaindustrie, bei denen hohe Anforderungen an das Verdichteröl gestellt werden.
• Empfohlen für Schmierstellen, bei denen ein zufälliger Lebensmittelkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.
EIGENSCHAFTEN
• Helle Farbe, geruchs- und geschmacksneutral, physiologisch unbedenklich, NSF-H1 registriert
• Wirkungsvolle EP/AW-Additivierung
• Zuverlässiger Korrosionsschutz
• Neutral gegenüber den üblichen Dichtungsmaterialen und Lacken
• Exzellentes Luft- und Wasserabscheidevermögen, geringe Schaumneigung
• Hohe Oxidationsstabilität
VORTEILE FÜR DEN ANWENDER
• Dort einsetzbar, wo ein zufälliger Kontakt mit Lebensmitteln nicht ausgeschlossen werden kann
• Effektiver Verschleißschutz und Lasttragevermögen
• Auch für erhöhte Anforderungen geeignet
• Exzellenter Schutz der Maschinenteile und störungsfreier Betrieb
• Ausgezeichneter Schutz gegen Leckagen durch lange Lebensdauer der Dichtungselemente
• Hohe Sicherheit gegen Kavitation und Schaumbildung
Bitte beachten: Die angegebenen Daten können Änderungen unterliegen. Betriebsvorschriften des Herstellers beachten. Durch Weiterentwicklung von Produkt und Produktion bedingte Datenänderungen bleiben vorbehalten. Diese Angaben sollen das Produkt beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften zuzusichern. Eine Verbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.