Erfüllt und übertrifft die internationalen Spezifikationen gemäß:
• FMVSS 116 DOT 3 und DOT 4 - nicht geeignet für Citroen 2CV mit Scheibenbremsen (1979 bis 1990) • SAE J 1703 • SAE J 1704 • ISO 4925 Class 4 und Class 6
ADDINOL Brake Fluid DOT 4 ist eine vollsynthetische Flüssigkeit vom Typ DOT 4. Das Produkt wird hergestellt auf der Basis von Glykolether und enthält Korrosionsinhibitoren und Antioxidationszusätze.
ANWENDUNGSBEREICH
• Hervorragend geeignet für alle hydraulische Brems- und Kupplungssysteme, bei denen der Einsatz eines nicht mineralölbasierten DOT 3 oder DOT 4 Fluids vorgeschrieben ist. • Sehr gut geeignet für den Einsatz in Fahrzeugen, die mit ESP und/oder ABS Systemen ausgestattet sind
Herstellervorschriften hinsichtlich Wechselintervalle und Kontrolle beachten!
ADDINOL Brake Fluid DOT 4 immer in dicht verschlossenen Gebinden lagern. Nach Entnahme, Gebinde sofort wieder verschließen.
!! MINDESTENS HALTBAR BIS: 24 MONATE NACH ABFÜLLDATUM !!
Mischbar mit anderen synthetischen Bremsflüssigkeiten gleicher Spezifikation. NICHT mischbar mit Bremsflüssigkeiten auf Mineralölbasis!
EIGENSCHAFTEN
• Hohe chemische und thermische Stabilität • Ausgezeichneter Korrosionsschutz • Hoher Trocken- und Nasssiedepunkt • Keine Verdampfungsverluste • gute Verträglichkeit mit Dichtungsmaterialen
VORTEILE FÜR DEN ANWENDER
• Stabile Wirkungsweise im Anwendungsintervall • Gute Verträglichkeit mit allen Materialien in Bremssystemen • Verbesserter Schutz vor Dampfblasenbildung • Kein Nachfüllen nötig • Hohe Sicherheit durch intaktes System
SPEZIFIKATION / FREIGABEN
Erfüllt und übertrifft die internationalen Spezifikationen gemäß:
• FMVSS 116 DOT 3 und DOT 4 - nicht geeignet für Citroen 2CV mit Scheibenbremsen (1979 bis 1990) • SAE J 1703 • SAE J 1704 • ISO 4925 Class 4 und Class 6
Bitte beachten: Die angegebenen Daten können Änderungen unterliegen. Betriebsvorschriften des Herstellers beachten. Durch Weiterentwicklung von Produkt und Produktion bedingte Datenänderungen bleiben vorbehalten. Diese Angaben sollen das Produkt beschreiben und haben somit nicht die Bedeutung, bestimmte Eigenschaften zuzusichern. Eine Verbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.